Glossar

Alpenplan

1972 wurde der sogenannte Alpenplan als vorgezogener Teilabschnitt des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) erlassen und bei Inkrafttreten des LEP 1976 als Abschnitt Erholungslandschaft Alpen in dieses übernommen. Der Alpenplan wurde als vorbeugendes Konzept zur Verhinderung von Übererschließung, zur Sicherung des Naturraumes, zur Verminderung des Gefahrenpotenzials durch Lawinen und Erosion und zur Sicherung des Gebietes für die Erholung aufgestellt. Zur Verwirklichung dieser Ziele ist der bayerische Alpenraum in drei Zonen eingeteilt, die je nach Art unterschiedliche Infrastrukturmaßnahmen erlauben oder untersagen

Der Alpenplan unterscheidet drei verschiedene Zonen: In der striktesten Schutzkategorie, der Zone C (42 % des bayer. Alpenraumes) sind neue Verkehrserschließungen mit Ausnahme notwendiger landeskultureller Maßnahmen (z. B. Alm- und Forstwege) unzulässig. In der Zone B (23 % des bayer. Alpenraums) sind Verkehrserschließungen nur unter Berücksichtigung eines strengen Maßstabs möglich. In der Zone A (35 % des bayer. Alpenraums) ist die Errichtung weiterer Erschließungsanlagen grundsätzlich möglich. Allerdings sind die raumbedeutsamen Vorhaben auch in der Zone A auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit zu überprüfen.

Landesentwicklungsprogramm LEP und Landesentwicklungsplan

Als Landesentwicklungsprogramm oder auch Landesraumentwicklungsprogramm (kurz LEP) und der Landesentwicklungsplan, in manchen Ländern auch das Landesraumordnungsprogramm, werden in den deutschen Bundesländern Festlegungen zur Raumordnung auf Landesebene bezeichnet. Sie sind die wichtigsten Instrumente der Landesplanung.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das querschnittsorientierte Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung. Zuständig ist seit Oktober 2013 das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Im LEP sind die für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen Grundsätze und Ziele festgelegt, etwa in Gestalt von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Das Landesentwicklungsprogramm wurde 1976 erstmals aufgestellt. Das aktuelle LEP ist am 1. September 2013 in Kraft getreten. Das nächste LEP soll Kommunen mehr Freiheiten zur Gewerbeansiedlung geben und die Stromtrassenfestlegung einengen.

Seit über 30 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt ein wesentliches Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.

CIPRA

Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA – französisch für "Commission Internationale pour la Protection des Alpes"  bringt   seit  ihrer Gründung 1952 Menschen und Organisationen über sprachliche, kulturelle, geografische und politische Grenzen hinweg zusammen, die sich für die nachhaltige Entwicklung in den Alpen einsetzen, seit 1975 als Dachorganisation. Ihre Mitglieder sind über 100 Verbände, Organisationen und Personen. Vertreten ist die CIPRA in Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich, Schweiz, Slowenien und Südtirol.

CIPRA Deutschland ist der Dachverband von Verbänden , Vereinen und fördernden Mitgliedern, die sich für eine nachhaltige Entwicklung des deutschen Alpenraumes einsetzen.

CIPRA-Verbände Deutschland

Anerkannte Naturschutzverbände Bayerns

Quellen

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