BERGSPORT

10 DAV-Regeln für Skitouren auf Pisten

Skipisten stehen in erster Linie den Nutzern der Seilbahnen und Lifte zur Verfügung!

 

SKIBERGSTEIGEN


  1. Aufstieg und Abfahrt erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
  2. Nur am Pistenrand aufsteigen (FIS-Regel Nr. 7). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten.
  3. Besondere Vorsicht an Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen und bei Vereisung der Piste. Bei Pistenquerung möglichst einzeln gehen bzw. Abstände zueinander halten. Keine Querung in unübersichtlichen Bereichen.
  4. Pistensperrungen, Warnhinweise und lokale Regelungen immer beachten.
  5. Bei Pistenarbeiten sind die Pisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Insbesondere bei Einsatz von Seilwinden besteht Lebensgefahr.
  6. Frisch präparierte Skipisten nur in den Randbereichen befahren. Bei Dunkelheit stets mit eingeschalteter Stirnlampe gehen, reflektierende Kleidung tragen.
  7. Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind. Nur geöffnete Pisten sind vor Lawinen gesichert.
  8. Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzen- und Bodendecke vermeiden.
  9. Rücksicht auf Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit werden Tiere empfindlich gestört. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.
  10. Regelungen an den Parkplätzen beachten, Parkgebühren bezahlen, umweltfreundlich anreisen.

Allerdings stoßen diese Regeln dort an ihre Grenzen, wo Pisten von einer zu großen Anzahl Tourengeher frequentiert werden. Aufgrund des Gefährdungspotentials und der Nutzungseinschränkung für die Abfahrer können hier zukünftig auch strikte Trennungen von Aufstieg und Abfahrt notwendig werden. Die Ausgestaltung muss jedoch individuell vor Ort festgelegt werden.

Seit 2003 bemüht sich der DAV um einvernehmliche Lösungen in allen bayerischen Skigebieten. Dabei arbeitet er mit allen Beteiligten eng zusammen: dem Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte (VDS), dem Bayerischen Innen- und Umweltministerium, dem Landesamt für Umwelt, dem Deutschen Skiverband, dem Lawinenwarndienst sowie den Lift- und Bahnbetreibern, Gemeinden und zuständigen DAV-Sektionen.