Sektionswechsel
Wenn Sie die aufgrund eines Umzuges oder anderen Gründen die Sektion wechseln wollen, gehen Sie wie folgt vor:
Sie kündigen schriftlich die Mitgliedschaft bei der bisherigen Sektion. Die Kündigung hat bis zum 30. September zu erfolgen. Sie erhalten dann eine Kündigungsbestätigung von der bisherigen Sektion.
Zur Aufnahme in die neue Sektion legen sie bitte folgende drei Unterlagen der künftigen Sektion vor:
- Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion
- Mitgliedsausweis der bisherigen Sektion des laufenden Jahres
- Online-Aufnahmebestätigung oder Aufnahmeantrag der künftigen Sektion
Die neue Sektion bestätigt Ihnen dann den Wechsel und teilt Ihnen mit, welche Mitgliederrechte sie ab sofort dort nutzen können. Eine Aufnahmegebühr wird in der Regel nicht fällig. Sie haben meist zum Zeitpunkt der verbindlichen Übertrittserklärung alle Mitgliederrechte, z.B. Teilnahme an Tourenprogrammen, Sektionsveranstaltungen usw.. Gegebenenfalls ist die Zahlung des C-Mitgliedsbeitrages für spezielle Leistungen erforderlich.
Sie bleiben aus rechtlichen Gründen (Versicherung usw.) Mitglied bei der bisherigen Sektion bis zum Jahresende, sofern die satzungsgemäße Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Die Mitgliedschaft in der neuen Sektion beginnt also in der Regel erst zum nächsten Kalenderjahr.
Kündigung der Mitgliedschaft
Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Der Austritt eines Mitgliedes ist schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Er wird zum Ende des laufenden Vereinsjahres wirksam.
Der Austritt ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres (bis 30. September) zu erklären.