Versicherung | ASS (Alpiner Sicherheits Service)

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-

  • Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-
  • bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung) - je Person und Ereignis
  • Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen

Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

 
 

2. Unfallbedingte Heilkosten

Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.

Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert.

Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie hier.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

 
 

3. 24-Stunden-Notrufzentrale

Bergnot und Alpinsportunfall

Tel.: +49 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

 
 

4. Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)

Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG) (Versicherungsnummer: 405/11/542704705):

  • 5.000 Euro bei Unfalltod
  • 25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
  • 5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

Schadenmeldungen richten Sie bitte an:

R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover

Telefon Inland: 0800 / 533-1111, Ausland: +49 611 / 16750-507

Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".

Was ist im Todesfall zu beachten:

Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer Inland: 0800 / 533-1111, bzw. Ausland: +49 611 / 16750-507 anzuzeigen.

Alle übrigen Unfälle und Schäden, bei denen eine bleibende Invalidität zu befürchten ist, müssen innerhalb von 15 Monaten dem Versicherer R+V gemeldet werden.

 
 

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG)

Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben.

Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.

 
 

6. Hundebergungsversicherung

Der Deutsche Alpenverein bietet für seine Mitglieder eine Hundebergungsversicherung als optionale Zusatzversicherung an.

 Leistungen im Überblick

Aufwendungen für die Bergung des versicherten Hundes im Falle einer lebensbedrohenden Verletzung oder Notlage des versicherten Hundes in unwegsamen Gelände eines leistungspflichtigen Ereignisses des Versicherungsnehmers. Es werden Kosten bis zu 3.000 Euro erstattet.

Die Jahresprämie beträgt 12 Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf den Informationsseiten des Alpenvereins.

Schadensmeldung
Versicherungsbüro Fleischer:
Fax: +49 89/121521-55
 
 

Geltungsbereich ASS und Weiteres

Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.

Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, wird hier erläutert: "Expeditionsversicherung".

Rückfragen

Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG steht als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen.

Weitere Versicherungen

  • Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung - Zusatzversicherung für DAV-Mitglieder
  • Auslandsreise-Krankenversicheurng - Zusatzversicherung für DAV-Mitglieder
  • Reise-, Sport- und Freizeitschutz (RSF) - Exklusive Zusatzversicherung
  • Expeditionsversicherung - Versicherungsschutz beim Expeditions- und Höhenbergsteigen

Weitere Informationen zu diesen Versicherungen gibt es hier: alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen

 
Stand: 30. Mai 2019, Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.