Von Friedhart Knolle (Goslar), 1988
Seit dem 1. Januar 1987 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein novelliertes Bundesnaturschutzgesetz. Etwas mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle sollen hier einige wichtige Aspekte dieses und der Vorläufergesetze, die auch den Karst (Höhlenschutz, Karstlandschaftsschutz) betreffen, dargestellt werden.
1. Objekt- und Flächenschutz
1.1 Das Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935
Nach § 11 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Reichsnaturschutzgesetz bestand die Pflicht, bei Auffindung bisher unbekannter Naturdenkmale, z. B. größerer Findlinge, Höhlen u. a., diesen Fund der Naturschutzbehörde unverzüglich zu melden. Diese Meldepflicht sollte dazu beitragen, Arbeiten, bei denen Höhlen freigelegt werden, so lange unterbrechen zu können, bis die Höhle erforscht und gegebenenfalls gesichert war.
Jener für den Höhlenschutz wichtige und weitsichtige Passus entstammte in dieser Form, d. h. mit der ausdrücklichen Erwähnung der Höhlen, wohl der Feder von Dr. Benno Wolf, von dem bekannt ist, daß er einer der geistigen Vater des Reichsnaturschutzgesetzes war.
Das Reichsnaturschutzgesetz führte die Schutzkategorien „Naturdenkmal“ (für schutzwürdige Einzelobjekte; § 3) und „Naturschutzgebiet“ (für schutzwürdige Flächen; § 4) ein. Hierdurch konnten Höhlen und andere Karsterscheinungen bzw. ganze Gebiete, in denen solche Karsterscheinungen vorkommen, dem Schutze dieses Gesetzes unterstellt werden.
Vom Instrument des „Naturdenkmals“ ist von den deutschen Naturschutzbehörden in der Folge ein recht ausgiebiger Gebrauch gemacht worden; dieses objektbezogene Denken führte im wesentlichen zu vielen Tausenden von geschützten Einzelbäumen. Demgegenüber geriet der Flächenschutz relativ in den Hintergrund.
1.2 Das Bundesnaturschutzgesetz
Das am 24. Dezember 1976 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz ersetzte das bis zu diesem Zeitpunkt (seit 1945 als Länderrecht) geltende Reichsnaturschutzgesetz. Es übernahm die oben angeführten Instrumente (Naturdenkmal, Naturschutzgebiet) und fügte ihm weitere hinzu. Es war im Gesetzeswerk jedoch nicht mehr ausdrücklich von Höhlen die Rede. Diese Tatsache ist aus der Sicht des Karst-und Höhlenschutzes sehr bedauerlich. Es hätte entsprechender Lobbyarbeit beim Bundesgesetzgeber bedurft, um diese Erwähnung in das neue Gesetz zu übernehmen.
Zur Zeit ist das Bundesnaturschutzgesetz in seiner 1986 novellierten Form gültig (in Kraft getreten am 1. Januar 1987). Es definiert die für den Karstschutz als Teil des allgemeinen Naturschutzes wichtigen Instrumente „Naturschutzgebiet“, „Naturdenkmal“, „Geschützter Landschaftsbestandteil“ und den 1986/87 neu hinzugekommenen „Biotopschutz“ so:
Vierter Abschnitt. Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmnter Teile von Natur und Landschaft
§12. Allgemeine Vorschriften. (1) Teile von Natur und Landschaft können zum
- Naturschutzgebiet, Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark oder
- Naturdenkmal oder geschützten Landschattsbestandteil erklärt werden.
. . .
§ 13. Naturschutzgebiete. (1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
- zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
§17. Naturdenkmale. (1) Naturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
erforderlich ist. Die Festsetzung kann auch die für den Schutz des Naturdenkmals notwendige Umgebung einbeziehen.
(2) Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
§18. Geschützte Landschaftsbestandteile. (1) Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz
- zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
- zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen
erforderlich ist. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
(2) Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
. . .
Fünfter Abschnitt. Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten
. . .
§ 20c. Schutz, bestimmter Biotope. (1) Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind unzulässig:
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Naßwiesen, Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flußabschnitte, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
- offene Binnendünen, offene natürliche Block- und Geröllhalden, Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- Bruch-, Sumpf- und Auwälder,
- Fels- und Steilküsten, Strandwalle sowie Dünen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich,
- offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche im alpinen Bereich.
. . .
Leider bedeutet die neue, vielgelobte und vielkritisierte Biotopschutzregelung kein sofortiges Flächenveränderungsverbot für die betroffenen Biotope, da sie als nur mittelbar geltende Vorschrift der Umsetzung in Landesrecht bedarf (EMONDS 1987). Sonst gäbe es jetzt bereits einen ausreichenden Schutz vieler Karstgebiete, denn die im Biotopschutzparagraphen genannten Kategorien legen auch auf viele unserer Karstareale quasi ein Netz zu schützender, karsttypischer Biotope. Damit wären z. B. der Rohstoffabbau, die touristische Erschließung oder andere Flächenveränderungen in diesen Gebieten nur noch sehr erschwert möglich.
Abschließend sei wenigstens erwähnt, daß die „Nutzung“ insbesondere der Instrumente „Naturdenkmal“ und „Naturschutzgebiet“ immer mit einer wesentlich verstärkten Publizität um diese Karsterscheinungen bzw. -flächen verbunden ist. Sind also eine Höhle oder ein Karstgebiet nicht direkt in ihrer Substanz (durch Rohstoffabbau o. ä.) gefährdet, kann es sich, wie die Erfahrung zeigt, oft auch als richtig erweisen, kein Schutzverfahren einzuleiten. Die Entscheidung hierüber ist nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung der speziellen regionalen Umstände möglich.
2. Artenschutz
Auch das Reichsnaturschutzgesetz kannte bereits den „Artenschutz“, d. h. die spezielle Unterschutzstellung bestimmter gefährdeter Tierarten. Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz besagt in § 201:
§ 20f. Schutzvorschrifien für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten. (1) Es ist verboten,
- wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
. . .
- wildlebende Tiere der vom Aussterben bedrohten Arten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Insbesondere die Ziffer 3 betrifft die Fledermäuse in den Höhlen und einen Großteil der Untertageaktivitäten der Höhlenforschung, denn in der Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1, in welcher der Begriff „Wildlebende Tiere der vom Aussterben bedrohten Arten“ näher definiert wird, stehen die Fledermäuse ganz obenan! Möglichste Rücksichtnahme auf diese Tatsache ist also für alle Höhlenforscher angebracht. Positiv erwähnt seien hier diejenigen Vereine und Einzelforscher, die sich bereits einen Befahrungsverzicht während der Winterzeit auferlegt haben.
Daß solche Befahrungseinschränkungen im Winter sinnvoll sind, beweisen z. B. die Untersuchungen von NAGEL et al. (1987) für Süddeutschland oder VOUTE & LINA (1986) für Holland.
Erwähnte Veröffentlichungen
Blab, J. (1980): Grundlagen für ein Fledermaus-Hilfsprogramm. - Themen der Zeit, Nr. 5,
44 S., Kilda-Verlag (Greven).
Blab, J. (1984): Kap. „Felshöhlen und -stollen (echte Höhlen)“. - In: BLAB, J.: Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. 205 S., Kilda-Verlag (Greven).
Emonds, E. (1987): Die Kernpunkte der Artenschutznovelle. - Natur und Landschaft, 62
(3): 91-94.
Jüdes, U. (1986): Zur Problematik eines Artenhilfsprogramms „Fledermäuse“. - Natur und Landschaft,61 (6): 215-219.
Nagel, A., Frank, H., Nagel, R. und Baumeister, M. (1987): Vorkommen und Bestandsentwicklung winterschlafender Fledermäuse auf der Schwäbischen Alb mit Berücksichtigung der Auswirkung von Schutzmaßnahmen. - Laichinger Höhlenfreund, 22
(1): 45-58.
Umwelt-Recht. - dtv-Band 5533, Beck-Texte, 4. Auflage, 581 S., München 1987.
Vladi, F. (1984): Schutz und Pflege von Höhlen, Erdfällen und anderen Karsterscheinungen nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz. - Mitteilungen des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher, 30 (4): 74-77.
Voûtc, A. M. und Lina, P. H. C. (1986): Management Effects on Bat Hibernacula in The Netherlands. - Biological Conservation, 38: 163-177.
Erstmals veröffentlicht als
KNOLLE, Friedhart (1988): Der Höhlenschutz in der Bundesrepublik Deutschland im Lichte des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes.- Die Höhle 39, H. 1, 1-5, Wien
Quelle
karstwanderweg.de/publika/hoehle/39/1-5/index.htm, Aufgerufen: 01.04.2017
Der Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. hat auf seiner Jahrestagung 2008 beschlossen, erstmals für das Jahr 2009 ein „Höhlentier des Jahres“ zu wählen. Hiermit soll in der Öffentlichkeit und bei Behörden auf die kaum bekannte zoologische Artenvielfalt in unterirdischen Lebensräumen hingewiesen werden.
Im Jahr 2014 wurde die Aktion "Höhlentier des Jahres" vom Department of Karst and the Cave Protection of the International Union of Speleology mit dem France HABE Prize ausgezeichnet.
HÖHLENTIER DES JAHRES 2019 | GEMEINE HÖHLENSTELZMÜCKE
Die Gemeine Höhlenstelzmücke (Limonia nubeculosa) wurde vom deutschen Entomologen Johann Wilhelm Meigen erstmals im Jahr 1804 in der wissenschaftlichen Reihe „Klassifikazion und Beschreibung der europäischen Zweiflügligen Insekten“ beschrieben. Der in der Biospeläologie oft verwendete deutsche Name „Rheinschnake“ ist irreführend, da die Art weder ausschließlich am Rhein vorkommt, noch zur Familie der Schnaken gehört. Meigen verwendete 1804 den deutschen Namen „Wolkige Wiesenmükke“.
Die Tiere besiedeln im Sommerhalbjahr in großer Anzahl unsere Höhlen und andere unterirdische Hohlräume. Ihre Häufigkeit und ökologische Rolle als verbindendes Glied zwischen der Oberfläche und dem Lebensraum unter Tage führten dazu, dass diese Stelzmückenart zum „Höhlentier 2019“ gewählt wurde. Die Gemeine Höhlenstelzmücke steht für eine Vielzahl von Tierarten, die auf geschützte unterirdische Rückzugsorte angewiesen sind.
Der Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher will mit der Wahl des Höhlentieres darauf hinweisen, dass gerade bei der Erforschung der unterirdischen Ökosysteme und der darin vorkommenden Arten noch ein enormer Handlungsbedarf besteht.
Bei der Gemeinen Höhlenstelzmücke handelt es sich um eine 8 bis 12 mm große Mückenart, die zur Familie der Stelzmücken (Limoniidae) gehört. Die langbeinigen Tiere haben dunkel gefleckte Flügel, die in Ruhe dachziegelartig übereinander gefaltet werden. Die gelblichen Schenkel tragen drei dunkle Ringe. Das Bruststück ist gelbbraun mit drei dunkelbraunen Rückenlinien. Das erste Fühlerglied ist gelblich, das zweite und dritte braun. Die Flügel haben aschgraue Wölkchen; an der Mitte des Vorderrandes einen grauen Halbzirkel, und dahinter zwei bis drei dunkelbraune Punkte.
Die Gemeine Höhlenstelzmücke lebt von März bis November bevorzugt in feuchten Wäldern, wo sie oft an Baumstämmen sitzt. Ihre Larven leben im Schlamm von Gewässern und treten manchmal massenhaft auf. Die Larven ernähren sich räuberisch von Kleinstlebewesen. In Höhlen wird die Gemeine Höhlenstelzmücke ebenfalls regelmäßig von März bis Oktober angetroffen. Wo sich die Tiere den Rest des Jahres aufhalten ist nicht bekannt. Die subtroglophile Art ist wohl der typischste Höhlen-Übersommerer in unseren Breiten. Das Maximum der Besiedlung liegt dabei in den Monaten Juli und August, wo die Tiere oft zu mehreren Tausend anzutreffen sind. Die Gemeine Höhlenstelzmücke dringt dabei weit in die Tiefenregionen der Höhlen ein, ohne jedoch die gesamte Höhle zu besiedeln Die Tiere bevorzugen zugluftfreie Bereiche und Nischen, wo sie regelmäßig an senkrechten Flächen sitzen und durch ihr massenhaftes Auftreten teilweise ganze Wände bedecken. Paarungen in unterirdischen Biotopen können regelmäßig beobachtet werden, wobei eine Art Paarungsrad gebildet wird. Die Eiablage erfolgt jedoch außerhalb der Höhlen an Gewässern.
Gemeine Höhlenstelzmücken sind im Sommerhalbjahr ein wichtiger Baustein in der Nahrungskette einer Höhle. Diese Mückenart wird vor allem von den cavernicolen Spinnenarten Metellina merianae (Kleine Höhlenspinne) und Meta menardi (Große Höhlenspinne) gefressen. Ein Teil der in Höhlen gefundenen Gemeinen Höhlenstelzmücken ist mit orangen Milben besetzt. Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass Höhlenstelzmücken von einem Pilz befallen werden, der die Tiere abtötet, so dass selbst im Winter große Zahlen abgestorbener und von weißlichem Pilzmycel überzogener Tiere an den Höhlenwänden gefunden werden. Dieses Phänomen scheint sich in Deutschland von Süden nach Norden hin auszubreiten und ist gerade Teil eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes.
Die Gemeine Höhlenstelzmücke kommt in Deutschland und in ganz Europa flächendeckend vor. Sie ist aus allen Höhlengebieten bekannt.
HÖHLENTIER DES JAHRES
Mehr Infos zu den Höhlentieren des Jahres
►hoehlentier.de
Höhlentiere
In der absoluten Dunkelheit des Höhleninneren sind Sinnesorgane wie Augen funktionslos. „Echte“ Höhlentiere sind daher in der Regel blind, verfügen aber über einen ausgezeichneten Geruchs- und Tastsinn. Hierzu sind ihre Extremitäten auffallend verlängert und oftmals mit zusätzlichen Tastborsten ausgestattet. Aufgrund des fehlenden Sonnenlichts und der fehlenden UV-Strahlung bildet die Haut keine Farbpigmente aus und lässt die Tiere zumeist weiß oder farblos erscheinen.
Neben den physischen Anpassungen haben sich bei Höhlentieren auch spezielle Verhaltensmuster entwickelt, die zum Überleben in der ewigen Dunkelheit beitragen. Die dauernde Nahrungsknappheit unter der Erde wird durch ein Herabsetzen des Stoffwechsels kompensiert. Durch langsame Bewegungen wird der Energieverbrauch auf ein Minimum gesenkt. Da eine geringe Körpergröße auch den Nahrungsbedarf minimiert, ist es nicht verwunderlich, dass viele Höhlentiere nur wenige Millimeter groß sind.
Neben diesen vollständig an das Höhlenleben angepassten Tieren findet sich untertage aber auch eine Vielzahl von Tierarten, die recht unterschiedlich an den Lebensraum angepasst sind und auch oberirdisch angetroffen werden. In der modernen Biospeläologie werden heute vier unterschiedliche ökologische Klassifizierungsstufen unterschieden, deren Grenzen aber immer noch verschoben werden. Eine solche ökologische Einteilung ist durchaus sinnvoll, setzt aber ein detailliertes Wissen zur Lebensweise der jeweiligen Tierart voraus.
Klassifizierung
Die höhlenfremden (eutrogloxenen) Tiere gelangen nur zufällig in die Höhle, sie können dort nicht dauerhaft existieren. Zu ihnen zählen beispielsweise Tiere, die in Schächte fallen oder durch Hochwässer in die Höhle gespült werden, dort aber zumeist nach kurzer Zeit zugrunde gehen.
Die (subtroglophilen) „Höhlengäste“ suchen Höhlen zu bestimmten Jahreszeiten gezielt auf. Sie können sich zwar in der Dunkelheit orientieren, die Nahrungssuche findet aber in der Regel oberirdisch statt. Zu den überwinternden Höhlenbewohnern gehören beispielsweise Fledermaus- und Schmetterlingsarten. Im Sommer werden die Höhlen auch von bestimmten Köcherfliegen- und Mückenarten aufgesucht, um der Hitze und der Austrocknung zu entgehen. Dabei wird das unterirdische Biotop auch zur Paarung genutzt.
Die „höhlenliebenden“ (eutroglophilen) Tiere führen auch an der Erdoberfläche ein verborgenes Leben unter Steinen, im Erdboden oder unter Baumrinde. Solche Tiere finden in der Höhle optimale Lebensbedingungen und können sich dort sogar fortpflanzen und auf Dauer Populationen bilden. In diese Gruppe gehören beispielsweise zahlreiche Springschwanz- und Spinnenarten.
„Echte“ (eutroglobionte) Höhlentiere haben sich mit ihrem gesamten Lebenszyklus an das Leben untertage angepasst. Diese Tiere könnten bei veränderten Temperatur- und Lichtverhältnissen an der Erdoberfläche nicht auf Dauer überleben. Hierzu gehören beispielsweise die Höhlenflohkrebse und der Grottenolm.
Vorteile des Höhlenlebens
Eine zentrale Frage der Biospeläologie bleibt die Suche nach den Vorteilen des Höhlenlebens, zumal bekannt ist, dass ursprünglich an der Erdoberfläche lebende Arten im Laufe der Zeit an das Höhlenleben angepasste Populationen entwickeln können. Diese Arten finden dort zwar extreme Lebensbedingungen, brauchen aber kaum Konkurrenz durch andere Arten zu fürchten. Es ist also anzunehmen, dass sich gerade Arten, die dem Konkurrenzdruck an der Erdoberfläche nicht standhalten können in diese konkurrenzarmen Nischen zurückziehen. Das Fehlen jahreszeitlicher Temperaturschwankungen erlaubt daneben eine ganzjährige Fortpflanzung und ist damit für die Populationssicherung enorm wichtig.
Quelle
- hoehlentier.de ,für den Internetauftritt „Höhlentier des Jahres“ ist der Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. verantwortlich. (►vdhk.de), Fotos: Heiko Bellmann (Ulm), Klaus Bogon, Sontra (www.bogon-naturfoto.de), Rolf Palm (Schwarzenfels), Dr. Helmut Steiner (Hanau am Main), Max Wisshak (Erlangen) & Stefan Zaenker (Fulda), Aufgerufen: 24.09.2016
- arthropodafotos.de, Dr. Marion Friedrich, Chemnitz, Diphyus quadripunctorius, DE, Chemnitz, Zeisigwald; 2009-04-19 12:09:26, Bildnummer: 2360, Aufgerufen: 25.09.2016
- Höhlentier des Jahres 2018, hoehlentier.de, Foto: Klaus Bogon, Sontra (www.bogon-naturfoto.de), Aufgerufen: 29.10.2017
- Höhlentier des Jahres 2019, hoehlentier.de, Foto: Klaus Bogon, Sontra (www.bogon-naturfoto.de), Aufgerufen: 31.03.2019
Informationen zum Pumperloch
Man könnte sagen, das Pumperloch ist unsere Haus-"Höhle", sie befindet sich etwa 20km nördlich von Donauwörth, unweit von Monheim, zwischen Otting-Weilheim und Rothenberg. Sie ist, wie in den Berichten beschrieben, eine etwas lehmige Höhle, in der man fast alles, was ein Höhlenmensch sucht vorfindet. Den enge, lehmigen Germanengang, große Hallen, die man abklettern muss und eben die genannten Tropfsteine.
Der Speleo-Club-Andon ist momentan dabei ein Aufmaß in der Pumperlochhöhle zu erstellen. Die ersten 50m haben wir 1999 vermessen, was sich als sehr schwierig herausstellte, da es im Eingangsbereich sehr eng zu geht und daher nur kurze Polygonmesszüge durchgeführt werden können. Außerdem behinderte der hohe Wasserstand unsere Vermessungen.
Da in der Höhle Fledermäuse ihren Winterschlaf durchführen, sollte aber jeglicher Besuch zwischen Oktober und April unterlassen werden, um die Fledermäuse nicht zu stören oder zu vertreiben.
Literatur und Mythos
Das Pumperloch
Das Pumperloch von Otting ist ein weiteres Zeugnis vergangener Zeit. Vor der Höhle, die ca. 240m lang sein soll, liegt Geröll aus Dolomit. Nach einigen Windungen kommt eine Stelle mit mittelgroßen Tropfsteinen. Die Höhle weist zisternenartige Tiefen auf, in denen Wasser rauschen. Hinter der ersten Höhle wurde auch eine zweite und dritte mit ca. 10 m2 Fläche und vier Meter Höhe entdeckt. In eine vierte und weitere Höhle kann man nur liegend eindringen.
Reste einer alten Opferstelle in der Nähe der Pumperlochhöhle geben einen Hinweis auf Menschen, die vor langer Zeit vielleicht in der Höhle gewohnt, in der Umgebung gejagt und ihre Götter verehrt haben.
Der unterirdische Gang vom Schloß Otting zum Pumperloch
In Otting erzählt man, dass vom Keller des Schlosses Otting ein unterirdischer Gang zum Pumperloch und von dort aus weiter nach Fünfstetten führe. Dieser Gang habe bei feindlichen Überfällen als Unterschlupf gedient. Im Dreißigjährigen Krieg sei dort eine Gruppe von Leuten mit Vorräten und Kleinvieh verborgen gewesen.
Eine Gans habe sich dabei selbständig gemacht und sei nach einiger Zeit in Fünfstetten wieder ans Tageslicht gestiegen.
Pumperloch - Mögliche Wortherkunft
Quellen
- "Das Pumperloch" | Gemeinde Otting "Unser Dorf Otting", Seite 10, 1985
- "Der unterirdische Gang vom Schloß Otting zum Pumperloch" | erzählt von Oberlehrer Anton Praßler, Otting, Hoeppner, Alfred – Landkreis Donauwörth, Verlag für Behörden und Wirtschaft, 1966
- "Pumperloch - Mögliche Wortherkunft" | Journal von und über Deutschland Band 1-6, Band 8, Seite 92, Philipp Anton Sigmund von Bibra, Leopold Friedrich Günther von Goeckingk,1791 (digitalisiert von Google)
Erste Höhlenbefahrung 1983
Höhlenbefahrungen ...... sind spätestens seit 1983 "in" in unserer Sektion. Damals organisierte Christoph Dinger für die Jungmannschaft eine Höhlenfahrt (bzw. Höhlensuche) auf und "in" der fränkischen Alb.
Diese Fahrt war weder spektakulär noch anspruchsvoll, sie war jedoch der Auslöser für spätere Aktivitäten. Noch im gleichen Jahr wurden drei weitere Höhlenfahrten durchgeführt. In den folgenden Jahren wuchs der Kreis der Höhlenfreunde, Höhlenfahrten wurden zum festen Bestandteil im Programm der Jungmannschaft.
1985 zusammen mit den Ansbachern
1985 fand zusammen mit Höhlenbegeisterten aus dem Ansbacher Raum unsere erste mehrtägige Höhlentour im Frauenofen (Tennengebirge) statt.
Gründung des SpeleoClub ANDON 1987
1987 gab es Überlegungen in unserer Sektion eine Höhlengruppe zu gründen. Dieser Gedanke stieß jedoch damals in der erweiterten Vorstandschaft überwiegend auf Skepsis. 1988 beschlossen daher Ferdinand Hujer (DAV Sektion Ansbach), Martin Rohse, Christoph Dinger und Gustav Dinger den SpeleoClub Ansbach-Donauwörth (ANDON) zu gründen und mit diesem dem Verband der Deutschen Höhlen- und Karstforscher beizutreten.
1999 | Eingliederung in die Sektion Donauwörth des DAVs
Seit 1999 ist der ehemals eigenständige Verein "SpeleoClub ANDON" eine Sparte der Sektion Donauwörth des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V.. Die Höhlenfahrten wurden nun im Lauf der Zeit anspruchsvoller und hatten in erster Linie die Erforschung noch unentdeckter Höhlenteile und deren Vermessung zum Ziel.
Befahrungen mit der Jugend und Support der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Donau-Ries
Natürlich werden nicht nur ausschließlich reine Forschungsfahrten durchgeführt. Jährlich wird eine oder mehre Befahrung mit der Jugend organisiert. Ferner unterstützt die Gruppe tatkräftig die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Donau-Ries.
2015 | Kartierungen im Auftrag der Regierung von Mittelfranken und Organisation des annualen Treffens der Interessensgemeinschaft Nordbayerischer Höhlenforscher
Januar bis März 2015 war (neben den üblichen Winterquartierzählungen) geprägt von der Mitarbeit an einem gutachterlichen Fachbeitrag. Den Auftrag erteilte die Regierung von Mittelfranken, Auftragnehmer war der Landesverbandes Bayern der Höhlen- und Karstforscher.
Für den FFH-Managementplan „Mittleres Altmühltal“ wurden in diesem Gebiet ca. 50 Höhlen aufgesucht, die Höhlenfauna kartiert, Zerstörungen sowie Verschmutzungen dokumentiert und der Erhaltungszustand und die Schutzwürdigkeit bewertet.
Ebenfalls 2015 wurde das jährliche Treffen der
Interessengemeinschaft Nordbayerischer Höhlenforscher (INH) in Eggolsheim durch den Speleoclub ANDON organisiert. Für den Fachvortrag konnte der Geologe Dietmar Jung gewonnen werden. Das Thema war "Geologie der Karstgebiete L & M" gewinnen. Was bedeudet "L & M"? Es handelt es sich um Gebietszuteilungen. In nachfolgender Grafik sind die Gebiete L und M dargestellt:
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Neuentdeckungen 2015
Im weiteren Jahresverlauf konnten von unserer Gruppe u.a. in den Karstgebieten K und L einige Neuentdeckungen gemacht und dokumentiert werden. Darunter befanden sich fünf Höhlen zwischen 17 und 60 Metern.
Die größte Entdeckung war ein Vorstoß in eine bislang unbekannte Schachthöhle mit zwei großen Räumen. Einer der beiden neu entdeckten Räume ist ca. 20 m hoch. Die Höhle war jedoch aufgrund der Kletter- und Engstellen unangenehm und schwierig zu befahren.
SpeleoClub ANDON
Der SpeleoClub ANDON (ANsbach - DONauwörth) befährt seit der Gründung im Jahr 1987 Höhlen, vermisst Höhlen, sucht nach Höhlen und schützt deren Bewohner. Angeboten werden zudem Höhlenbefahrungen mit den Jugendgruppen der Sektion.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Donau-Ries wird mit Know How und Tatkraft unterstützt. Ferner vermisst er seit 1999 die "Haushöhle", das Pumperloch bei Monheim.
Diese Seiten geben einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der Gruppe - Interressierte sind jederzeit herzlich willkommen.
Der Club ist Mitglied im "Verband der deutschen Höhlen und Karstforscher".