Beschlüsse und Gegenargumentation

Historie

1972 wurde der sogenannte Alpenplan als vorgezogener Teilabschnitt des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) erlassen.

Begründung der Einstufung des Riedberger Horns als Zone C im Alpenlan von 1972

Bereits bei seinem Erlass 1972 ging es auch um die Verbindung der beiden, schon damals bestehenden Skigebiete Balderschwang und Grasgehren. Der Alpenplan hat dies bewusst ausgeschlossen und das Riedberger Horn der Zone C zugeordnet. Ausschlaggebend für diese Zuordnung waren, dass

  • es sich beim Riedberger Horn um einen herausragenden Skitouren- („schönster Skiberg Deutschlands“) und Wanderberg handelt, der dem extensiven, nicht anlagengebundenen Erholungsverkehr vorbehalten sein sollte
  • das Riedberger Horn eine hervorragende Artenausstattung aufweist mit großem Anteil an Biotopflächen und eines der größten und stabilsten Brutvorkommen des Birkhuhns in Bayern darstellt
  • die Südwestflanke des Riedberger Horns geologisch äußerst labil mit tiefgreifenden Rutschungen ist

Auch in der Folgezeit gab es immer wieder Versuche, die jetzt wieder geplante Skischaukel trotz dieser landesplanerischen Festlegung zu verwirklichen. Diese wurde ausnahmslos abgelehnt.

Aktuelle Beschlüsse

Als Anlass für die Änderung, wodurch der Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn ermöglicht wird, werden zwei Bürgerentscheide in den Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein genannt.

Das Bayerische Kabinett um Ministerpräsident Seehofer und Heimatminister Söder hat am 29. November 2016 den Ausbau der Lift- und Pistenanlagen am Riedberger Horn beschlossen. Am 7. Februar 2017 hat der Ministerrat die Durchführung einer weiteren Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Die Teilfortschreibung umfasst u. a. die Änderung der Zonierung des Alpenplans.

Es bestand bis 22. März 2017 für jedermann die Möglichkeit zur Äußerung gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.

birkhuhn lbv

Erläuterungen zum Alpenplan, Zone C, LEP und CIPRA befinden sich im Glossar.

Gegenargumentation

Die Änderung des Alpenplans lehnen die in der Alpenschutzorganisation CIPRA Deutschland zusammenarbeitenden Alpin- und Umweltschutzorganisationen, sowie CIPRA Deutschland ab. U. a. werden folgende Gründe genannt:

  • es wäre ein Präzedenzfall geschaffen, der dann auch in anderen Teilen der bayerischen Alpen Begehrlichkeiten weckt. Der Alpenplan ist ein seit 44 Jahren bewährtes Planungsinstrument
  • Wenn die Staatsregierung die Meinung der Bevölkerung zum Anlass für eine Änderung des Alpenplanes nehmen will, so muss sie die Meinung der gesamten betroffenen Bevölkerung eruieren. Die eindeutige Mehrheitsmeinung – 91 % der bayerischen Bevölkerung – sprechen sich nach einer repräsentativen Umfrage, die vom Landesbundes für Vogelschutz e. V. (LBV) beauftragt wurde, für den Erhalt des bayerischen Alpenplans ohne Ausnahmen für neue Skigebiete aus und lehnen Neuerschließungen in der Zone C ab.
  • es ist ungeklärt, ob die bisherigen Beschlüsse des Gemeinderates von Obermaiselstein unwirksam sind, da fünf Gemeinderatsmitglieder, darunter der Bürgermeister, an der beantragenden Liftgesellschaft beteiligt sind
  • Die Rodung von sechs bis sieben Hektar Bergwald widerspricht dem Bergwaldbeschluss des bayerischen Landtags von 1984, der Rodungen für Pisten und Seilbahnen verbietet. 
  • das Riedberger Horn gilt mit zwei bereits festgestellten Rutschungen als geologisch labil. Die Alpenkonvention, Protokoll Bodenschutz Art. 14 verbietet die Genehmigung für den Bau und die Planierung von Skipisten in labilen Gebieten
  • Das Gebiet, um das es hier geht, liegt in der Flysch-Zone der Hörnergruppe, die durch einen vielfältigen Wechsel aus Sandstein, schiefrigem Ton und Kalkstein geprägt ist –Diese geologischen Gegebenheiten verbunden mit den hohen Niederschlägen führen zu einer außergewöhnlichen Naturausstattung (hoher Biotopflächenanteil) mit einer ebenso außergewöhnlichen Vielfalt an – auch seltenen – Arten, wie z. B. dem Birkhuhn
  • Verlust der Erholungsfunktion des Gebietes
  • die Piste soll künstlich beschneit werden. Dies erfordert das Verlegen von Leitungen und Anlegen von Beschneiungsteichen im Pistenbereich und führt zu einer Veränderung der Oberflächenstruktur
  • eine Kompensation soll durch Hereinnahme von bisherigen Zone B-Flächen in die Zone C erreicht werden. Durch diese Veränderung wird der Grundgedanke des Alpenplans verkannt
  • das Bayerische Umweltministerium hat die Pläne für den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn auf Grundlage eines fundierten Gutachtens des Landesamtes für Umwelt abgelehnt
  • Seit Jahren wurde versucht den Bau einer Seilbahn und Piste zur Verbindung der beiden Skigebiete Grasgehren und Balderschwang zu ermöglichen. Es wurde behauptet die Skischaukel sei gar keine „Neuerschließung“, sie verbinde nur zwei schon bestehende Skigebiete. Als dies scheiterte wurde versucht durch Änderung der Flächennutzungspläne eine „Zielabweichung“ zu beantragen. Auch dieser Weg erwies sich als rechtlich nicht gangbar. Als letztes Mittel blieb nur noch eine Änderung des Alpenplans selbst.

Quellen

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