30.10.2017 | 3. Gutachten - Sperrung des Bäumenheimer Weges bleibt aufrecht

Foto 2: Auch in diesem Wandabschnitt sind große Kubaturen jederzeit absturzbereit | Foto: Landesgeologie Tirol

3. Gutachten | Sperrung des Bäumenheimer Weges bleibt aufrecht

Am 19. Juli 2017 hat nunmehr eine weitere Befliegung stattgefunden. Nach Durchführung dieser Befliegung kann nunmehr folgende Stellungnahme abgegeben werden:

Befund

Hinsichtlich des Befundes wird im Wesentlichen auf die Stellungnahmen des 1. und 2. Gutachtens verwiesen.

Im Sommer 2016, vor allem im Zeitraum zwischen 9. Juli 2016 und 11. Juli 2016 sind größere Felspartien abgestürzt. Auch im heurigen Jahr, bzw. jedenfalls nach der Befliegung am 17. Oktober 2016 kam es offenbar wieder zu nennenswerten Blockstürzen.

Vor allem die (Süd-) Westflanke des Hochvogels ist von massiven Block-und Felsstürzen betroffen. Auch schreitet hier der Zerlegungsgrad der Felswand laufend voran (siehe Fotos). Das Fehlen ganzer Felsparteien war auch aus dem Hubschrauber gut erkennbar.

Gutachten

Auf Basis der im Befund dargestellten Verhältnisse muss aus geologischer Sicht empfohlen werden, die Sperre des so genannten „Bäumenheimer Weges“ bis auf Weiteres aufrecht zu halten. Vom Gipfel des Hochvogels muss diese Sperre zumindest zwei Meter von der Westgrenze der großen Spalte östlich des Gipfelkreuzes beginnen. Dieser 2-Meter-Abstand muss für den gesamten Gipfelbereich entlang des westlichen Spaltenrandes dieser Spalte gelten.

zerlegung im bereich der nordwestlichen flanke landesgeologie tirol

 

Begründung

Insbesondere an der westlichen bzw. südwestlichen Flanke schreitet die Zerlegung der Felswände so voran... Im Laufe der inzwischen schon mehrfachen Befliegungen konnten laufend Veränderungen am Felsverband festgestellt werden.

Von diesen Gefahren ist nicht nur der Gipfelbereich des „Bäumenheimer Weges“, sondern der gesamte Wegabschnitt in den Felswandbereichen und in der darunter liegenden Sturzhalde betroffen.

Eine weitere Gefahr für Benützer des so genannten „Bäumenheimer Weges“ liegt in der Tatsache, dass vor allem die Füllung der östlichen Gipfelspalte ständigen Nachrutsch-und Nachsturzprozessen unterworfen ist und somit Spaltenstürze von Bergsteigern möglich sind.

Die Auswertung von Luftbildern seit 1974 zeigt, dass die Auflösungsprozesse am Hochvogel progressiv voranschreiten und es keinen Grund gibt anzunehmen, dass die Bewegungen langsamer werden oder gar stoppen könnten.

Vielmehr ist davon auszugehen, dass mit zunehmenden Öffnungsweiten das Eindringen von Niederschlagswässern in Form von Schnee/Eis und Regen zunimmt, was diese Prozesse verstärkt (Verminderung der Reibung an den Trennflächen, Frost/Tauwechsel, Temperaturverwitterung, etc.). Dies hat letztlich auch die erneute Befliegung am 19. Juli 2017 bestätigt.

Zustieg vom Prinz Luitpold Haus

Im Zuge der neuerlichen Befliegung hat sich bestätigt, dass der Gipfelaufbau im Bereich des von deutscher Seite (Zustieg Prinz Luitpold Haus) heraufführenden Weges -zumindest soweit aus dem Hubschrauber beurteilbar -noch weitgehend intakt ist und daher eine Sperre dieses Weges derzeit nicht für erforderlich erachtet wird.

Quelle

Gemeinde Hinterhornbach – Hochvogel; Abklärung der aktuellen Steinschlag-, Blocksturz- und Felssturzsituation; Stellungnahme der Landesgeologie "Stellungnahme der Amtssachverständigen für Geologie, Hydrogeologie und technische Geologie, sowie für den Schutz vor Erosion und vor alpinen geogenen Naturgefahren", Amt der Tiroler Landesregierung, Dr. Gunther Heißel, Mag. Thomas Figl, 30.10.2017

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.